CSD Görlitz-Zgorzelec e.V. wehrt sich gegen Angriff auf Versammlungsfreiheit

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Zwölf Tage vor dem Christopher Street Day in Görlitz versucht das Landratsamt Görlitz einen Großteil des Aktionstags am 26. September 2026 zu unterbinden. Die Versammlungsbehörde spricht dem „Picknick der Vielfalt“, das seit Jahren als fester Bestandteil des CSD Görlitz stattfindet, die Eigenschafts als grundrechtlich geschützte Versammlung ab. Der Demonstrationszug kann nur unter zahlreichen Auflagen stattfinden. Per Eilantrag beim Verwaltungsgericht Dresden geht der CSD Görlitz-Zgorzelec e.V. gegen die unrechtmäßige Entscheidung des Landratsamt Görlitz vor.

In den vergangenen Jahren konnte der CSD in Görlitz in der angemeldeten Form ohne Beanstandung stattfinden. Angezeigt war auch in diesem Jahr eine einheitliche Versammlung: Auftaktkundgebung auf der Berliner Straße, ein Umzug durch die Görlitzer Innenstadt, über die Altstadtbrücke ins polnische Zgorzelec und anschließend die stationäre Kundgebung auf dem Obermarkt. Unter dem Motto „Picknick der Vielfalt“ soll, wie jedes Jahr, das Program des CSD in Görlitz mit zahlreichen Redebeiträgen und Auftritten queerer Künstler*innen komplettiert werden. Die Veranstalter*innen erwarten  rund 1.200 bis 1.500 Teilnehmende, die sich gemeinsam für die Forderungen der queeren Community starkmachen: Sichtbarkeit für queere Lebensrealitäten, Gleichberechtigung und den Schutz vor Diskriminierung und Gewalt.

Mit der Aufspaltung und Aberkennung des Versammlungscharakters will das Landratsamt  die Kundgebung auf dem Obermarkt verhindern. Trotz Redner*innen aus Politik und der offensichtlichen Anknüpfung an den Demonstrationszug wertet die Behörde das „Picknick der Vielfalt” als separate und unpolitische Versammlung.   Zu den bestätigten Redner*innen gehören u.a. die stellv. Bundesvorsitzende der Partei Volt Deutschland, Katharina Brinck, die Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sophie Koch, die Ansprechperson für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt des Landes Berlin, Alfonso Pantisano, die Bundestagsabgeordneten Katrin Michel (SPD), die Landesvorsitzenden der Partei Die Linke Sachsen und von Bündnis 90/Die Grünen Sachsen,  der Vorstand des LSVD+ Sachsen, die Deutsche AIDS-Hilfe, die Gleichbehandlungsbeauftragte des Oberbürgermeisters von Breslau, Alina Szeptycka, die Vorsitzende von Lambda Polska, Monika Tychy, und der Präsident der European Pride Organizers Association, Patrick Orth.

„Wir haben monatelang kooperiert, jede Nachfrage beantwortet und am Ende sogar für jede einzelne Person auf der Bühne schriftlich begründet, warum ihr Beitrag politisch ist. Dass die Behörde danach zu dem Ergebnis kommt, unser Programm sei keine Versammlung, ist absurd. Reden, Musik und Infostände sind nicht das Beiwerk unserer Demonstration, sie sind ihr Kern. Queere Sichtbarkeit findet nicht nur während des Umzugs statt” kommentiert Wojciech M. Urlich, Vorsitzender des CSD

Görlitz-Zgorzelec e.V.. „Wenn eine Behörde willkürlich entscheidet, welche Form politischen Protests sie  anerkennt und welche nicht, greift sie in das Selbstbestimmungsrecht der Veranstalter*innen ein – und genau dieses schützt Art. 8 des Grundgesetzes. Diesen Angriff auf die Versammlungsfreiheit der queeren Menschen in Görlitz nehmen wir nicht hin.“

Was auf dem Spiel steht

Ohne den Schutz des Art. 8 GG wäre das „Picknick der Vielfalt“ keine grundrechtlich geschützte Kundgebung mehr, sondern eine genehmigungs- und kostenpflichtige Sondernutzung – mit Gebühren für Absperrung, Sicherheit und Reinigung und damit verbundenen Kosten. Faktisch steht damit der Hauptteil des Görlitzer CSD auf dem Spiel. 

Dresden als Präzedenzfall

Das Vorgehen in Görlitz erinnert an den Konflikt um den CSD Dresden in diesem Frühjahr. Dort hatte die Landesdirektion Sachsen die Stadt angewiesen, dem mehrtägigen Straßenfest die Versammlungseigenschaft zu entziehen. Das Verwaltungsgericht Dresden folgte dieser Linie zunächst (Beschluss vom 27.05.2026, Az. 6 L 300/26). Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hob die Entscheidung wenige Tage später auf und stellte die CSD-Veranstaltung vorläufig insgesamt unter den Schutz der Versammlungsfreiheit (Beschluss vom 02.06.2026, Az. 5 B 142/26). Das OVG betonte den hohen Stellenwert der Versammlungsfreiheit und wies darauf hin, dass die Veranstaltung auch in den Vorjahren als Versammlung durchgeführt worden war. 

Bemerkenswert ist: Das Landratsamt Görlitz stützt seine Begründung ausdrücklich auf die erstinstanzliche Dresdner Entscheidung, die das Oberverwaltungsgericht aufhob. 

Gerichtliches Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht

Um unser Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zu verteidigen, ziehen wir gegen die Untersagung des „Picknick der Vielfalt” vor Gericht. Unterstützt werden wir dabei vom Gegenrechtsschutz, dem gemeinsamen Rechtshilfeprojekt von FragDenStaat und der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Der Gegenrechtsschutz hatte bereits den CSD Dresden in dessen erfolgreichem Verfahren gegen die Aberkennung der Versammlungseigenschaft begleitet.

Der CSD findet statt!

Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens gilt: Der Christopher Street Day Görlitz-Zgorzelec findet am 26. September 2026 statt. Start ist um 12 Uhr auf der Berliner Straße.

Pressekontakt

URLICH, Wojciech M.,
vorstand@csd-gz.eu | www.csd-gz.eu

Der Bescheid des Landratsamtes Görlitz vom 10.09.2026 sowie die der Behörde am 12.08.2026 übermittelten Unterlagen zum politischen Programm können auf Anfrage in geschwärzter Fassung zur Verfügung gestellt werden.